Das Bankkonto für Jedermann wird ab 2016 in der EU-Gemeinschaft Pflicht

| 12. Dezember 2013 | 0 Kommentare

Das Bankkonto für Jedermann wird ab 2016 in der EU-Gemeinschaft PflichtDas „Konto für Jedermann“ ist für deutsche Banken eine freiwillige Angelegenheit. Einen Rechtsanspruch auf ein Bankkonto haben deutsche Bürger jedoch nicht. Deutschland ist aber kein Einzelfall. Auch in anderen europäischen Staaten ist die Situation vergleichbar. Das jedoch möchte die EU-Kommission nun ändern. Sie basteln an einem Gesetz, das jedem Bürger in der EU-Gemeinschaft einen Rechtsanspruch auf ein Bankkonto einräumt.

Aber 25 Millionen EU-Bürger, die kein Konto besitzen, müssen sich noch bis 2016 gedulden. Erst dann soll das Gesetz in Kraft treten. Ab dann müssen Banken ein sogenanntes Basiskonto anbieten. Damit können Kunden überweisen, Kontoauszüge drucken und Online-Banking nutzen. Einen Überziehungskredit aber müssen Banken ihren Kunden nicht geben. Denn viele der EU-Bürger haben bislang kein Bankkonto bekommen, weil sie häufig durch mangelnde, finanzielle Absicherung für Banken nicht kreditwürdig gehalten wurden.

Mit dem neuen EU-Gesetz müssen Banken auch mehr Transparenz zeigen und offen für den Wettbewerb sein. Denn ab 2016 sind Banken dazu verpflichtet, Gebührenlisten zu veröffentlichen. Damit können beispielsweise Vergleichswebseiten im Internet ihren Kunden einen besseren Überblick bieten. Zusätzlich gibt die Neuregelung den EU-Bürgern die Möglichkeit, das Bankkonto innerhalb von zwei Wochen zu wechseln. Die Kosten hierfür sollen sich im „angemessenen“ Rahmen bewegen.

Bildquelle: Benjamin Klack/PIXELIO

 

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Kategorie: Finanzen, Wirtschaft

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