Hautkrebsscreening: Bei jüngeren Menschen sinnvoll

| 4. Juni 2013 | 0 Kommentare

Hautkrebsscreening: Bei jüngeren Menschen sinnvoll

Alle 2 Jahre haben Menschen ab einem Alter von 35 Jahren einen Anspruch auf ein Hautkrebsscreening, welches von den Krankenversicherungen bezahlt wird. Einige Gesetzliche Krankenkassen übernehmen auch bei jüngeren Menschen inzwischen diese Kosten.

Kostenlose Hautkrebsscreenings alle 2 Jahre sind eine Möglichkeit zur Vorsorge und sollten natürlich von den Versicherten in Anspruch genommen werden. Wird Hautkrebs in einem frühen Stadium erkannt, stehen auch hier die Heilungschancen weitaus besser, als wenn dieses zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt geschieht. Auch jüngere Menschen, unter 35 Jahren, können natürlich ein solches Hautkrebsscreening durchführen lassen, inzwischen finden sich einige Krankenversicherungen , die auch die Kosten für unter 35-Jährige übernehmen. Zudem ist es ratsam in regelmäßigen Abständen eine Selbstuntersuchung durchzuführen und Ausschau nach auffälligen Muttermalen zu halten. Pigmentflecken, die rau oder uneben erscheinen, bluten, jucken, nässen, nicht abheilen, ihre Farbe oder ihre Größe verändern, sollten stets vo einem Fachmann unter die Lupe genommen werden, denn dies können erste Anzeichen für Hautkrebs sein.

Aufklärung ist entscheidend für die Vorbeugung von Hautkrebs

Eine frühe Aufklärung und Präventation sind auch in diesem Fall immer wichtig. Nicht nur Eltern muss gezeigt werden, wie sie ihre Kinder am besten vor schädlichen Einflüssen der UV-Strahlen schützen können, auch Erzieher in Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen müssen in diesem Bereich weitergebildet werden.

Gerade Kinderhaut ist besonders gefährded durch UV-Strahlen. Die Euromelanoma Kamagne hat sich dieses nun zur Aufgabe gemacht und inzwischen schon zahlreiche Kindergärten und Kindertagesstätten aufgesucht, um diese auf Sonnenschutztauglichkeit zu prüfen. Werden dann nach mehreren Schulungen und Begehungen alle vorgegebenen Vorschriften umgesetzt, erhalten die Kindergärten und Kitas den SunPass der Europäischen Hautkrebsstiftung und gelten somit als Sonnenschutzkindergarten bzw. Sonnenschutzkindertagesstätten.

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Foto oben: pixelio.de/Marika

Foto unten: pixelio.de/Thorben Wengert

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Kategorie: Gesundheit, News

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