Niederländischer Skandalarzt zu Gefängnisstrafe verurteilt: Seine Patienten waren nur Versuchskaninchen

| 12. Februar 2014 | 0 Kommentare

Niederländischer Skandalarzt zu Gefängnisstrafe verurteilt: Seine Patienten waren nur Versuchskaninchen

Demenz, Parkinson, Multiple Sklerose: Der holländische Mediziner Ernst Jansen Steur überbrachte seinen Patienten jahrelang schreckliche Hiobsbotschaften. Die meisten davon waren schlichtweg Fehldiagnosen. Wobei es sich hierbei nicht um Unwissenheit handelte, sondern um pure Absicht. Der Skandalarzt aus den Niederlanden wollte so sein Interesse an bestimmten Krankheiten befriedigen. „Dr.Horror“ missbrauchte seine Patienten als Versuchskaninchen mit schrecklichen Folgen.

Jetzt steht der holländische Skandalarzt Ernst Jansen Steur vor Gericht und verzog noch nicht einmal bei der Urteilsverkündung eine Miene. So wurde der mediziner zu 3 Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Die Liste der Vergehen ist lang. Jansen Steuer wurde wegen Zufügens schwerer körperlicher und seelischer Schäden, wegen Fälschung von Urkunden, wegen Diebstahl, wegen Auslösens eines Selbstmords und wegen Unterschlagung, im bisher größten medizinischen Strafprozess der Niederlande, verurteilt.

Auf der Anklagebank sitzt ein Mann, der keinen Widerspruch duldete und zudem fast täglich über Leben und Tod entscheidete. Einst war Jansen Steur ein angesehener Neurologe und Alzheimer-Forscher. Jetzt muss der Arzt gleich 3 Jahre hinter Gitter und für seine schrecklichen Taten büßen. Bisher gab es das in den Niederlanden noch nie, lediglich Bewährungsstrafen wurden hier verhängt.

In den Zuschauerreihen finden sich zahlreiche Opfer des Mediziners. Ehemalige Patienten, die diesem Arzt blind vertrauten und bitter dafür bezahlen mussten. Über 2 Jahrzehnte lang konnte „Dr.Horror“ unnötige Operationen durchführen, falsche Arzneien verschreiben und verkehrte behandlungstherapien anwenden. Dies geschah nicht nur am MST-Krankenhaus in Enschede, sondern auch in sieben Kliniken in Deutschland.

Die Opfer von Dr. Horror

Freddy de Haan, 65 Jahre alt, ehemaliger Polizist, ist einer seiner Opfer. Bei ihm diagnostizierte der Skandalarzt im Jahr 2001 Alzheimer. Aufgrund seiner Krankheit quittierte der Polizist seinen damaligen Dienst, verkaufte außerdem sein Eigenheim stark unter dem damaligen Marktwert um in eine behindertengerechte Wohnung zu ziehen. Erst Jahre später kam heraus, dass Freddy de Haan gar nicht als Alzheimer erkrankt war, sondern lediglich unter einer leichten Form der Epilepsie litt. Jansen Steur hatte dem Mann als Beweis für seine Alzheimer-Erkrankung gefälschte Röntgenaufnahmen gezeigt.

Gefälschte Laborergebnisse

Ein weiteres Opfer nahm 5 Jahre lang ein starkes Alzheimer-Präparat zu sich. Auch hier hatte der Skandalarzt eine abichtlich, falsche Diagnose gestellt. Seither ist der Patient ständig bedrückt, enorm misstrauisch und leidet unter starken Albträumen. Bei anderen ehemaligen Patienten kam es hingegen zu Diagnosen, wie Parkinson oder Multiple Sklerose. Schwere und schädliche Medikamente verschrieb Jansen Steur diesen Menschen und fälschte sogar Laborergebnisse damit diese zu seinen Diagnosen passten.

2010 nahm „Dr.Horror“ bei einer Frau eine unnötige Rückenmarkspunktion vor. Schwere gesundheitliche Schäden waren die Folge. Eine weitere Patientin beging nach den Fehldiagnosen, Alzheimer und ALS, sogar Selbstmord. Mehr als 100 Patienten haben den Skandalarzt inzwischen verklagt. Im Dezember letzten Jahres wurde dem Mediziner bereits die Zulassung entzogen.

Ein Narzisst mit Persönlichkeitsstörung

Jansen Steur missbrauchte seine Patienten als Versuchskaninchen um so sein Interesse an speziellen Krankheitsbildern zu befriedigen. Die Kläger mussten beweisen, dass die Falschdiagnosen absichtlich gestellt wurden. Das Gericht sah dies als erwiesen an und verurteilte diesen Arzt zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren ohne Bewährung.

Die Verteidiger hingegen plädierten auf Freispruch. Das Stellen von falschen Diagnosen sei schließlich kein Strafbestand. Zudem sei der Mandant nachgewiesen stark medikamentenabhängig und somit als unzurechnungsfähig einzustufen. Das gericht sah dies anders und bescheinigte dem Skandalarzt neben der Abhängigkeit von Arzneien auch noch ADHD und eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Man kann davon ausgehen, dass Jansen Steur in Berufung gegen dieses Urteil gehen wird. (Quelle: welt.de/Kerstin Schweighöfer) <img src=“http://vg07.met.vgwort.de/na/83a100d84792414d93020be08b338cb3″ width=“1″ height=“1″ alt=““>

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Kategorie: Gesundheit, News

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