Medikamente gegen Alkoholabhängigkeit zahlen jetzt Gesetzliche Krankenversicherungen – Volkskrankheit Alkoholsucht

| 24. Februar 2014 | 0 Kommentare

Medikamente gegen Alkoholabhängigkeit zahlen jetzt Gesetzliche Krankenversicherungen - Volkskrankheit Alkoholsucht

Am 20.02.2014 hat der Gemeinsame Bundesausschuss um einen neuen Beschluss zur Verordnung von Medikamenten gegen Alkoholabhängigkeit ersucht. So sollen diese Mittel in Zukunft für einen begrenzten Zeitraum von den Gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt werden. Damit Alkoholiker diese speziellen Medikamente verschrieben bekommen, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Alkoholsüchtige Patienten, die auf eine Abstinenztherapie hinarbeiten, sollen in Zukunft ein Medikament zum Übergang zur Behandlung ihrer Alkoholabhängigkeit erhalten. Diese dienen für die Reduktion des Alkoholismus. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen dann hier die Kosten.

Alkoholsucht erfolgreich behandeln

Ziel dieser neuen Behandlungsmethode ist natürlich auch hier die völlige Abstinenz. Dieses hat sich schon im Bereich der Selbsthilfe und der medizinischen Rehabilitation bewährt. Wobei es aber immer wieder vorkommt, dass Patienten nicht direkt einen freien Therapieplatz finden können. Um eine möglichst versorgungsnahe Regelung für Betroffene anbieten zu können, hat der G-BA nujn beschlossen in Ausnahmefällen ein Medikament zu verordnen, welches der Reduktion der Trinkmenge dient. Die Kosten werden von den Gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Alkoholsüchtige ohne Therapieplatz

Diese speziellen Medikamente sollen demnach alkoholabhängigen Patienten verschrieben werden, die zwar bereit sind dem Alkohol zu entsagen, aber noch keinen Therapieplatz haben. Eine Therapie mit bestimmten Arzneimitteln vorab soll so Alkoholsüchtigen helfen weniger Alkohol zu konsumieren und die Betroffenen so dazu animieren völlig mit dem Trinken aufzuhören.

Verordnung für ein Quartal

Bis zu 3 Monate können so entsprechende Medikamente, zulasten der GKV`s, verschrieben werden. Diese Verordnung kann zudem in begründeten Ausnahmefällen um ein weiteres Quartal verlängert werden. Mediziner, die nachweislich Erfahrungen mit der Behandlung von Alkoholabhängigen haben, dürfen hier die Einleitung einer medikamentösen Therapie verordnen.

Volkskrankheit Alkoholsucht

Nicht nur in Deutschland gehört Alkoholabhängigkeit zur Volkskrankheit, auch in anderen Ländern greifen viele Menschen zwanghaft zur Flasche. Laut der WHO ist der Alkoholkonsum bei Erwachsenen beständig gleich hoch. 74.000 Menschen in Deutschland sterben jährlich an den Folgen von Alkoholmissbrauch. Ca. 10 Milliarden Euro kosten die Behandlungen von alkoholbezogenen Krankheiten. 1,3 Millionen Menschen sind nachgewiesen alkoholabhängig, 9,5 Millionen konsumieren hingegen Alkoholmengen, die als bedenklich gelten.

Der neue Beschluss wird jetzt dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung tritt dieser dann in Kraft. (Quelle: haufe.de/ Haufe-Online-Redaktion) <img src=“http://vg07.met.vgwort.de/na/16fc8a11af144438b07d7aaf978c1b84″ width=“1″ height=“1″ alt=““>

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Kategorie: Gesundheit, News

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