Deutsche Bahn: EU kritisiert Konzernstruktur
Subventioniert die Deutsche Bahn unerlaubt den eigenen Passierbetrieb? Der Ansicht ist zumindest die EU, die nun der Bundesregierung ein Aufforderungsschreiben zukommen ließ, dem die Bundesregierung innerhalb von zwei Monaten nachkommen muss. Lässt sie die Frist unbeantwortet verstreichen, könnte Deutschland eine Geldstrafe drohen.
Konkret geht es in der Klage um die Verwendung der staatlichen Gelder, die die Deutsche Bahn von der Bundesregierung erhält. Genau sie soll der Konzern teilweise – so der Vorwurf der EU – für die Finanzierung der Tochterunternehmen benutzen. Da die Tochterunternehmen aber Infrastrukturbetriebe sind ist das nicht erlaubt, weil nach Gesetzgebung öffentliche Mittel von Infrastrukturunternehmen auf die Verkehrsleistungsschiene (was in dem Fall der Mutterkonzern darstellt) nicht übertragen werden darf. Das gilt auch umgekehrt. Deshalb liegt nach Ansicht der EU eine Missachtung des Gesetzes vor.
Weiter heißt es, dass genau diese Art der Finanzierung zu einer Querfinanzierung in andere Bereiche der deutschen Bahn führen kann, das wiederum könnte zu einer unfairen Stärkung ihrer Position im Schienenverkehr kommen. Es ist bereits Stufe zwei des EU-Vertragsverletzungsverfahren. In der dritten und letzten Instanz des Verfahrens droht eine Klage in Luxemburg.
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