NPD möchte vom Bundesverfassungsgericht Bescheinung zur Verfassungstreue
Eine weitere Runde über die Verbotsdebatte der NPD ist eingeläutet. Vor dem Bundesverfassungsgericht wollte die von vielen als rechtsextrem eingestufte Partei eine sogenannte Verfassungstreue bescheinigen lassen. Doch das Vorhaben scheitere und das Bundesverfassungsgericht wies das Anliegen der NPD zurück. Denn das Karlsruher Gericht sieht sich nicht als Anlaufstelle, um die Verfassungsmäßigkeit einer Partei festzustellen. Grund für das Vorgehen der 1964 gegründeten Partei ist die ständige Debatte um ein Verbot. Doch die Mitglieder der NPD müssten sich die Äußerungen über die eventuelle Verfassungswidrigkeit gefallen lassen, so die Richter. Gleichzeitig aber wies das Urteil des Bundesverfassungsgericht daraufhin, dass bei allen Auseinandersetzungen auch die Grenzen, die im Artikel 21 des Grundgesetzes geregelt sind, eingehalten werden müssen.
Bereits unter der Regierung von Gerhard Schröder kam es zu einem Verbotsversuch, der allerdings an der Zusammenarbeit von Geheimdienst, V-Leuten und Parteifunktionären scheiterte. Nun beschlossen die Innenminister, außer Hessen, am Ende des vergangenen Jahres, dass erneut ein Versuch gestartet wird, um die NPD zu verbieten. Die Bundesregierung aber zeigt sich zögerlich, dennoch gibt sich Bundeskanzlerin Angela Merkel zumindest intern offen für ein erneutes Verbotsverfahren. Eine Entscheidung jedoch wurde noch nicht getroffen.
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Kategorie: Deutschland