Deutschland: wohl doch keine schärferen Gesetze gegen Menschenhandel
Zwischen 120.000 und 500.000 Frauen werden jährlich von Menschenhändlern von Ost- nach Westeuropa verschleppt. Doch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) kann die Zahl der verschleppten Frauen nur schätzen. Genaue Angaben liegen im Dunkeln. Denn oft liegt es am Rechtssystem der Staaten, dass Menschenhandel, Zwangsprostution und andere Gewalttaten an osteuropäischen Frauen und jungen Mädchen nicht aufgedeckt werden können. So auch in Deutschland. Hierzulande liegt nämlich die Beweislast beim Opfer. Doch genau darin liegt das Problem. Die Opfer trauen sich nicht gegen ihre Schänder auszusagen – aus Angst, ihrer Familie im Heimatland könnte schlimmes widerfahren.
Genau deshalb führte die EU vor zwei Jahren für alle Mitgliedsstaaten eine neue Richtlinie ein, um den Menschenhandel wirksamer zu verfolgen und die Opfer besser schützen zu können. Alle Mitgliedsstaaten bekamen einen bestimmten Zeitraum, um die neue Richtlinie umsetzen zu können. In Deutschland ist die Frist an diesem Wochenende verstrichen – ohne sichtbare Ergebnisse. Denn anstelle die Richtlinie ins deutsche Rechtssystem zu integrieren, wird in der Koalition diskutiert. Hans Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU gibt vor allem der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Schuld. Sie sieht, nach Ansicht von Uhl, keine Notwendigkeit darin, schärfere Maßnahmen gegen den Menschenhandel in Kraft zu setzen und will, dass die Polizei vermehrt agieren muss.
Doch Deutschland ist nicht der einzigste Mitgliedsstaat, dass seine Gesetze für ausreichend hält. Auch Großbritannien und Dänemark teilen die deutsche Ansicht und machen bei der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie nicht mit.
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Kategorie: Deutschland