Deutschland: Neue Regelung bei Kurzzeitkennzeichen

| 29. Juli 2015 | 0 Kommentare

Seit dem 1. April 2015 dürfen Probe- und Überführungsfahrten nicht mehr ohne TÜV vorgenommen werden. Nur noch Autos mit gültiger Plakette erhalten ein Fünf-Tage-Nummernschild. Lediglich Fahrten zur nächsten Untersuchungsstelle oder zur Werkstatt ist es gestattet ohne Überführungskennzeichen zu fahren. Wobei das Fahrzeug dann allerdings verkehrssicher sein muss.

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Dem Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen ist jetzt ein Riegel vorgeschoben worden. In der Vergangenheit wurden diese besonderen Kfz-Kennzeichen gerne weiterverkauft und verkehrsunsichere Fahrzeuge tummelten sich auf deutschen Straßen, ohne dass ein Halter gefunden werden konnte, da es keine Registrierung gab.

Für Überführungs- oder Probefahrten sind jetzt nur noch genehmigte Fahrzeuge samt Sicherheitsprüfung oder gültiger Hauptuntersuchung genehmigt. Nur wer diese Punkte erfüllt, erhält ein Kurzzeitkennzeichen, auch Überführungskennzeichen genannt.

Neuregelung sorgt für Unmut bei Oldtimer- und Youngtimer-Liebhaber

Vor allem Youngtimer- und Oldtimer-Besitzer sind nicht begeistert von dieser neuen Regelung. Sie dürfen ihre heißgeliebten Schätze jetzt nicht mehr ohne gültige HU zum Restaurieren überführen. Nur mit Hilfe eines Trailers dürfen die Lieblinge von einem Ort zum anderen transportiert werden. Diese Transportmöglichkeit ist kostspielig und zudem äußerst umständlich, es gibt aber auch Anbieter welche einen full-service anbieten z.B. Hier. So mancher regt sich da mindestens einmal im Jahr über die Neuregelung auf.

Wobei auch Gebrauchtwagen-Händler, die häufig Fahrzeuge ohne TÜV kaufen, verärgert über die neue Regel sind. Probefahrten sind jetzt schließlich ohne Überführungskennzeichen untersagt. Lediglich Fahrten zur nächsten Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder zur nächsten Werkstatt sind erlaubt. Dabei ist auch die Bezeichnung „nächstliegende Werkstatt“ genau definiert. Diese muss sich entweder im Zulassungsbezirk des Kennzeichenkürzels befinden oder maximal im angrenzenden Gebiet.

Autokauf mit gültiger Prüfplakette bringt Vorteile

Einfacher hingegen haben es jetzt diejenigen, die ein Auto mit gültiger Prüfplakette kaufen und es über weite Strecken überführen müssen. Konnte man bislang nur ein Kurzzeitkennzeichen am Wohnort erhalten, kann dieses jetzt auch am Standort des Autokaufs in die Wege geleitet werden.

Kauft also ein Münsteraner in Thüringen ein Auto mit gültiger HU, muss er nicht erst wieder nach Hause fahren, um ein Überführungskennzeichen zu erhalten, um dann anschließend wieder quer durch Deutschland zu seinem neuen Fahrzeug zu fahren. Dieses spezielle Kfz-Kennzeichen darf der Münsteraner jetzt auch in Thüringen erwerben.

Was dem einen, eine Freude ist, beschert dem anderen ein Leid. Wie bei jeder neuen Regel führt auch die Neuregelung bei Kurzzeitkennzeichen zu Vor- und Nachteilen. Kennzeichen müssen zum Halter passen, ansonsten besteht auch bei den Überführungskennzeichen kein Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall uns somit zu einem Schaden muss die Versicherung nicht zahlen, wenn die Kfz-Kennzeichen nicht zum Halter des beschädigten Fahrzeugs passen.

Bild: © Gerhard Frassa / PIXELIO

Kategorie: Deutschland, News

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