Bayerische Justizministerin Beate Merk fordert Videoübertragungen in Gerichtsälen
Nachdem wochenlangen Hin und Her bei der Vergabe über die Verteilung der Plätze für Journalisten während des NSU-Prozesses, beginnt nun eine weitere Diskussion. Jetzt fordert die bayerische Justizministerin Beate Merk Videoübertragungen in Gerichtssälen, um mediale Interessen befriedigen zu können.
Denn gerade einmal 50 Plätze im Gerichtssaal sind im NSU-Prozess für Journalisten reserviert – einem der spektakulärsten Prozesse seit langem in der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem sich zuerst türkische Medien über die Vergabe der Sitzplätze beschwerten, da sie kaum berücksichtigt wurden, musste der Prozess gegen Beate Zschäpe und gegen vier weiteren Angeklagten verschoben werden. Nicht nur, dass das gerade bei den Nebenklägern für Unmut sorgten, nach einem weiteren Zuteilungsverfahren haben nun viele deutsche Medien keinen Platz mehr im Gerichtssaal.
Deshalb fordert nun die bayerische Justizministerin Beate Merk eine Videoübertragung in Gerichtssälen. Bereits am 12. Juni möchte Merk bei der Justizministerkonferenz einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, damit Journalisten im Nebenraum eines Gerichtsaals das Geschehen während eines Prozesses verfolgen können.
Das Münchener Oberlandgericht verwendet bereits eine Leinwandübertragung. Das ermöglicht den auf der Empore sitzenden Anwesenden den Prozess verfolgen zu können. Doch es gibt weder Nahaufnahmen, noch wird die Übertragung aufgezeichnet. Das könnte sich mit dem Gesetzentwurf von Beate Merk ändern, sofern sie auf der Justizministerkonferenz Gehör findet.
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