Konkret geht es um eine geschützte Idee einer Werbeagentur aus Münster. Sie habe das Design entwickelt, schützen lassen und dann Storck vorgestellt. Zu einer geschäftlichen Zusammenarbeit kam es nicht. Dennoch soll sich Storck das Design, nach Meinung der Werbeagentur, unerlaubterweise zu nutzen gemacht haben.
Ohne höhere Instanz konnten sich beide Parteien nicht einigen, weshalb nun das Landgericht Düsseldorf ein Machtwort sprechen musste. Sehr loyal entschieden die Richter: bei den „dicken Eiern“ von Dickmann handelt es sich nicht um ein Plagiat. Nach Ansicht der Richter gäbe es auf dem Markt viel ausgefallenere Formen. Man sprach von „maulwurfshügeligen und pilzförmigen“ Schokoküssen, die weit außergewöhnlicher wären, weshalb der Schutzbereich der Eiform wesentlich kleiner ausfiel. Doch die Richter befanden auch, dass die Eiform im Grunde genauso schützenswert sei. Allerdings sei das Design von Storck im wesentlichen etwas gedrungener und entspreche somit nicht genau der Idee der Werbeagentur.
Deshalb dürfen die „dicken Eier“ nun weiter verkauft werden. Doch noch ist nicht alles entschieden. Denn die Werbeagentur will in Berufung gehen.