Ratgeber:Kündigung erhalten – was Sie als Arbeitnehmer tun sollten

| 26. Juli 2016 | 0 Kommentare

Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, fallen vor Schreck oft aus allen Wolken. Dabei ist es wichtig, in dieser Umbruch-Situation einen klaren Kopf zu bewahren. Hier erfahren Sie, welche rechtlichen und behördlichen Schritte Sie nach Erhalt einer Kündigung unbedingt unternehmen sollten.

Frustration © (1241534) SolGar – pixabay.com

Kühlen Kopf bewahren

Arbeitnehmer stehen nach einer Kündigung oft wie unter Schock. Viele fühlen sich nicht nur durch ihren bisherigen Arbeitgeber persönlich zurückgewiesen und gekränkt, sondern wie aus heiterem Himmel mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert: Was wird jetzt aus mir? Finde ich jetzt noch einen neuen Job? Wie ernähre ich meine Familie?

Wichtig ist, dass Sie nach dem ersten Schrecken einen kühlen Kopf bewahren. Denn nur wenn Sie darüber im Bilde sind, wie Sie als nächstes vorgehen sollten, können Sie Ihre Rechte optimal nutzen. Häufig werden bei Kündigungen zudem simple formale Fehler gemacht, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können, wenn Sie wissen, welche Rechte Ihnen zustehen.

Kündigungsschutzklage einreichen?

Am wichtigsten ist: Ganz gleich, ob Sie die Kündigung akzeptieren oder anfechten wollen, Sie haben nach dem Erhalt nur eine Frist von drei Wochen Zeit, sich mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren oder weitere Forderungen zu stellen. Lassen Sie diese Frist ungenutzt verstreichen, gilt die Kündigung als akzeptiert und ist rechtlich wirksam.

Überprüfen Sie die Kündigung daher so schnell wie möglich durch eine unabhängige Instanz darauf, ob die formalen Kriterien eingehalten wurden. Haben Sie eventuell noch einen Kündigungsschutz? Wurden die gesetzlichen Vorgaben zur Kündigungsfrist eingehalten? Können Sie eine Abfindung erhalten? Wie hoch sollte diese angesetzt sein?

Kündigung durch Fachanwalt checken lassen

Erste Adresse für die Beantwortung dieser Fragen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht, die sich auf Kündigungsschutzverfahren spezialisiert haben. Die Rechtsanwaltskanzlei Pavel verfügt nicht nur über die Expertise aus mehr als 2.000 solcher Verfahren, sondern bietet zudem eine kostenlose telefonische Erstberatung für Arbeitnehmer an, die unmittelbar von einer Kündigung betroffen sind. Mehr Informationen finden Sie auf ra-pavel.de.

Neben der Drei-Wochen-Regelung sollten Sie auch noch eine andere Frist im Auge haben: Nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, bleiben Ihnen drei Tage Zeit, sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Melden Sie sich zu spät an, kann dies zu Sperrzeiten bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes führen. Wenn Sie in den letzten drei Jahren mehr als 360 Tage gearbeitet haben, stehen Ihnen in der Regel 60 Prozent Ihres letzten Nettolohnes als Arbeitslosengeld zu. Mehr zu den Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Beim Arbeitsamt melden

Auch wenn Sie gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie sich beim Arbeitsamt melden, damit Ihnen die Zeit auf Ihre Rente angerechnet wird. Tipp: Melden Sie sich telefonisch beim Arbeitsamt als arbeitslos und machen Sie einen Termin aus. So sparen Sie sich Wartezeit auf Behördenfluren!

Rechtlich und behördlich haben Sie jetzt alles was wichtig ist, auf den Weg gebracht. Nehmen Sie sich nach der Kündigung auch etwas Zeit, um das Erlebte psychisch zu verarbeiten. Sprechen Sie mit Freunden und Kollegen darüber, lassen Sie Ihren Frust auch mal raus. Aber verzweifeln Sie nicht: Eine Kündigung ist nicht das Ende der Welt, sondern oft eine Chance, das Leben zum Besseren zu ändern.

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Kategorie: Job, News, Ratgeber

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Über mich: Ich bin der Gründer von JournalExpert.de. Ich komme aus dem Großraum Frankfurt am Main. Beim Schreiben inspirieren mich hauptsächlich skurrile und nützliche Themen. Mich bewegt und prägt die Internet & Technik Branche.

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