KFZ Versicherung zu teuer? Häufig lohnt sich ein wechsel, wenn der Beitrag bei gleicher Leistung, günstiger wird.

| 23. Mai 2021 | 0 Kommentare

Einige Fahrzeugbesitzer sind sich jetzt aber nicht im Klaren darüber, wann sie eine neue Kfz-Versicherung abschließen können. Welche Kündigungsfristen gilt es einzuhalten? Gibt es Sonderkündigungsrechte bei einer Kfz-Versicherung?

Kfz-Versicherung wechseln, ein Thema, dass viele Fahrzeughalter irgendwann beschäftigt. Schließlich ist es heute online ganz einfach einen Versicherungsvergleich vorzunehmen und viele Kfz-Besitzer stellen dann fest, dass sie mit einem Versicherungswechsel einige Euros sparen können.

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Bildquellenangabe: Tim Reckmann / pixelio.de

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  2. ALTE KÜNDIGEN SCANNEN? – Bei unseren Partner fällt das komplett weg, denn hier gibt es einen kostenlosen Kündigungsservice, mit Kündigungsgarantie! Ohne Papier und ohne eine Unterschrift! 

  3. Zulassungsstelle informieren? – Das fällt für Sie in diesem Jahr auch weg, denn ihre Zulassungsstelle wird durch unseren Partner automatisch, über den Wechsel der Versicherung informiert. Sie müssen sich somit nicht mehr selbst um die Ummeldung kümmer.

Wann genau kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?

Grundsätzlich ist eine Kündigung der Autoversicherung stets zum Ablauf eines Versicherungsjahres möglich. Eine einmonatige Frist gilt es dann aber auch hier einzuhalten. Ein solches Versicherungsjahr endet bei den meisten Versicherungsanbietern zum 31. Dezember. Demnach gilt es die alte Kfz-Versicherung bis zum Stichtag 30. November fristgerecht zu kündigen. Ausnahmen gibt es aber auch hier im Fall von sogenannten unterjährigen Verträgen. Sowohl der Beginn, als auch der Ablauf des Versicherungsjahres sind hier unabhängig vom Kalenderjahr zuvor festgelegt worden.

Wer seine Kfz-Versicherung nicht zum Ende des Jahres kündigt, ist außerdem automatisch um ein weiteres Jahr an den Versicherungsanbieter gebunden. Durchaus finden sich aber auch in diesem Bereich Sonderkündigungsrechte, die ein Kfz-Versicherer unter Umständen in Anspruch nehmen kann.

Welche Sonderkündigungsrechte gibt es bei Kfz-Versicherungen?

  1. Schadensfall

Nach jedem Schadensfall, welcher der Versicherung gemeldet wird, kann die laufende Kfz-Versicherung gekündigt werden. Es spielt keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden übernimmt oder nicht. Erst, wenn die Entschädigungsverhandlungen abgeschlossen sind, kann hier allerdings eine Kfz-Versicherungskündigung erfolgen. Jetzt haben Versicherungsnehmer einen Monat Zeit ihren Vertrag zu kündigen.

  1. Beitragserhöhung

Jede Versicherung ist gezwungen den Versicherungsnehmer über eine Beitragserhöhung schriftlich in Kenntnis zu setzen. Meist erfolgt dies in Zusammenhang mit der Jahresrechnung. Mit Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung beginnt dann eine einmonatige Kündigungsfrist. Da viele Versicherungen diese veränderte Beitragsrechnung erst im Laufe des Kalendermonats November versenden, besteht für viele Versicherungsnehmer die Möglichkeit das Sonderkündigungsrecht auch nach dem Stichtag in Anspruch zu nehmen.

Kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln, wenn ich einen Fahrzeugwechsel vornehme?

Wird das alte Auto abgemeldet und ein Neues angemeldet, kann in diesem Fall stets eine neue Kfz-Versicherung gewählt werden. Demnach ist kein Versicherungsnehmer gezwungen seinen neuen Wagen bei der bisherigen Versicherung zu versichern. Es kann ohne Weiteres, ein neuer Anbieter in Anspruch genommen werden. Wird das alte Fahrzeug verkauft, geht die laufende Kfz-Versicherung stets erst einmal auf den neuen Besitzer über, sodass sichergestellt ist, dass das Auto über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Sobald der Käufer dann bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbescheinigung eines anderen Versicherungsanbieters vorlegt, ist dieser Vertrag beendet.

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Kategorie: News, Ratgeber

Über den Autor ()

Über mich: Ich bin der Gründer von JournalExpert.de. Ich komme aus dem Großraum Frankfurt am Main. Beim Schreiben inspirieren mich hauptsächlich skurrile und nützliche Themen. Mich bewegt und prägt die Internet & Technik Branche.

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